Wir über uns
Der Verband der Kleingärtner in Eisenach und im Wartburgkreis e.V. ist die Dachorganisation von gegenwärtig 68 Kleingärtnervereinen mit ca. 2.700 verpachteten Parzellen.
Die kleingärtnerisch genutzte Fläche beträgt zur Zeit 113 ha.
Der Verband ist Mitglied im Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e. V.
Der Vorstand
Vorsitzende |
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stellv. Vorsitzender |
Hartmut Werner |
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Schatzmeister |
Ingolf Marx |
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Beisitzer |
Thomas Zschiegner |
Geschäftsstelle
Verband der Kleingärtner in Eisenach
und im Wartburgkreis e.V.
99817 Eisenach
Stedtfelder Straße 140
Mitarbeiterin Geschäftsstelle:
Verena Baumann
Telefon: 03691/203015, 203018
Fax: 03691/203017
E-Mail: gst-verband@kgvesa.de
Öffnungszeiten:
Dienstag von 10:00 bis 17:00 Uhr
Donnerstag von 10:00 bis 16:00 Uhr
Sprechzeiten des Vorstandes:
Dienstag von 14:00 bis 17:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Aufgaben des Verbandes
In Zusammenarbeit mit den übergeordneten Verbänden tritt der Verband für die sichere und sozialverträgliche Zukunft der Kleingärten ein. Dazu werden entsprechende Vorschläge erarbeitet, Aussprachen und Verhandlungen geführt.
Zur Sicherung und Verwaltung der Pachtflächen werden geleistet:
- Abschluss von General- / Zwischenpachtverträgen mit den Eigentümern bzw. Verpächtern von Kleingartenanlagen
- Interessenwahrnehmung der Kleingärtner bei Pachtzinsveränderungen und Abwehr ungerechtfertigter Pachtzinsforderungen, Vertretung der Vereine bei Pächter- bzw. Verpächterstreitigkeiten vor Gericht
- Aufsicht und Kontrolle über die Einhaltung der Pachtbestimmungen und Pachtbedingungen durch die Vereine und Durchsetzung der kleingärtnerischen Nutzung gemeinsam mit den Vereinsvorständen
- Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsvereine bei kommunalen Vorhaben, welche die Kleingartenanlagen berühren.
Unterstützung der Vereine:
- bei der Absicherung dinglicher Rechte, insbesondere von Wege- und Leitungsrechten
- bei Abwehr ungerechtfertigter Überwälzung öffentlicher Lasten bez. des Heranziehens zu Abgaben durch kommunale Satzungen (Wasser-, Abwasser-, Fäkalien-, Abfallgebühren)
- bei ihrem Bemühen, als steuerlich und als kleingärtnerisch gemeinnütziger Verein anerkannt zu werden
- Behördenverkehr mit Ämtern und Institutionen
z.B. bei Neuwahl- Protokoll, Satzungsänderungen bzw. Neufassung der Satzung, sowie deren Abstimmung mit dem Notariat und Amtsgericht - Unterstützung der Vereine bei der Ausarbeitung von Unterlagen
z.B. Satzung, Gartenordnung, Protokolle, Abmahnungen, Unterpachtverträgen usw. - Repräsentation und Öffentlichkeitsarbeit der Kleingärtner und Ihrer Vereine
z.B. in Form von Beiträgen für die Presse - Durchführung von individuellen Beratungen von Mitgliedsvereine
z.B. Rechtsberatung für die Vorstandsarbeit, Austausch guter Erfahrungen in der Vorstandsarbeit - Gartenbegehungen mit Hinweisen der richtigen Bearbeitung des Kleingartens zur Durchsetzung der kleingärtnerischen Nutzung der Parzellen gemäß des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG)
- Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Kleingärtnern und Vorstand oder Kleingärtner und Kleingärtner
z.B. durch Schlichtungskommission des Verbandes - Schulung der Führungskräfte vor allen der Vereinsvorsitzenden, zu den Gesetzlichkeiten (BKleingG), Vereinsgesetzgebung, Pflanzenschutzgesetz u.s.w.)
für die Kleingärtnerei:
- Ausbildung und Weiterbildung von Fachberatern zu Fragen des Natur- und Umweltschutzes sowie zur ökologischen Gartenbewirtschaftung
- Schulung der Finanzverantwortlichen durch den Verband
- Schulungen zur Beilegung von Rechtstreitigkeiten bzw. der Durchsetzung der Gesetzlichkeiten
- Durchführung von Wertermittlungen von Kleingärten bei Pächterwechsel durch die Wertermittler des Verbandes
- Möglichkeit des Abschlusses der günstigen Versicherungen für Vorstände, Vereine und Mitglieder
- Hilfe bei der Beantragung von Fördermitteln des Landes sowie finanzieller Unterstützung von Stadt- und Gemeindeverwaltungen