Transparenzregister: Gebührenbefreiung für Vereine vereinfacht

Transparenzregister

Damit wurde das Verfahren gegenüber den ursprünglichen Plänen erheblich vereinfacht. Mithilfe des Antragsformulars kann der Antrag auf Gebührenbefreiung nun ganz einfach gestellt werden. Neben den Angaben zum Antragsteller müssen lediglich die Kontaktdaten der Vereinigung, die Steuernummer sowie das zuständige Finanzamt ergänzt werden. Per Kreuz setzen versichert der Antragsteller die steuerbegünstigten Zwecke der Vereinigung, erklärt sich damit einverstanden, dass die registerführende Stelle beim zuständigen Finanzamt eine entsprechende Bestätigung über die Verfolgung der steuerbegünstigten Zwecke einholen darf und versichert als gesetzlicher Vertreter antragsberechtigt zu sein. Der Antrag kann postalisch, per Fax oder als Scan per Mail an die registerführende Stelle des Transparenzregisters gesendet werden.

Dieses Formular kann auch hier herunter geladen werden:
https://www.transparenzregister.de/treg/de/Antragsformular_Gebuehrenbefreiung.pdf

Sandra von Rekowski, BDG

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